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AKTE · VERMIETENRatgeber · Berlin und Brandenburg

Vermietet verkaufen:
Mieter, Vorkaufsrecht, Sperrfrist.

Eine vermietete Immobilie kann jederzeit verkauft werden; der Mieter bleibt, und der Käufer tritt in den Mietvertrag ein 1. Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in Eigentum umgewandelt, hat der Mieter beim ersten Verkauf ein Vorkaufsrecht 2. In Berlin darf sich ein Käufer einer solchen Wohnung zehn Jahre lang nicht auf Eigenbedarf berufen 34. Deshalb kaufen vermietete Wohnungen meist Kapitalanleger, und der Preis richtet sich nach Miete und Rendite.

Stand 05.11.2026 · Quellen unten · Ansprechpartner: Darya Skibbe

Kurz gesagt
  1. 01

    Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten, auch die Kaution.

  2. 02

    Wurde nach dem Einzug des Mieters Wohnungseigentum begründet, hat der Mieter beim Verkauf ein Vorkaufsrecht und zwei Monate Zeit für die Entscheidung.

  3. 03

    In ganz Berlin gilt nach einer Umwandlung eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren für Eigenbedarf, festgelegt bis 30.09.2033.

Kauf bricht nicht Miete

Der wichtigste Satz zuerst: Der Mieter muss nicht ausziehen, weil Sie verkaufen. Mit dem Eigentumsübergang im Grundbuch tritt der Käufer in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten 1. Das gilt auch für die Kaution; kann der Mieter sie am Ende vom Käufer nicht bekommen, haftet der alte Vermieter weiter 5. Informieren Sie den Mieter deshalb schriftlich über den Eigentümerwechsel. Bis dahin haften Sie für Pflichten des Käufers wie ein Bürge 1.

Das Vorkaufsrecht des Mieters

Ein Vorkaufsrecht hat der Mieter nicht immer, sondern nur, wenn an seiner Wohnung nach seinem Einzug Wohnungseigentum begründet wurde oder werden soll, also bei einer Umwandlung 2. Ausgenommen ist der Verkauf an Familienangehörige 2.

Der Ablauf: Sie schließen den Kaufvertrag mit dem Käufer. Danach erhält der Mieter den Vertragsinhalt und eine Belehrung über sein Recht 2. Er hat zwei Monate Zeit, schriftlich zu erklären, dass er zu denselben Bedingungen kauft 26. Für Käufer heißt das Unsicherheit, deshalb gehört diese Frage vor die Vermarktung, nicht danach.

Berlin: zehn Jahre Kündigungssperre

Wer eine umgewandelte, vermietete Wohnung kauft, kann sich bundesweit drei Jahre lang nicht auf Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung berufen 3. Die Länder dürfen diese Frist auf bis zu zehn Jahre verlängern 3. Berlin hat das für das ganze Stadtgebiet getan: zehn Jahre, geregelt in der Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13.06.2023, gültig vom 01.10.2023 bis 30.09.2033 4.

Die Sperrfrist gilt auch, wenn ein vermietetes Haus an eine Personengesellschaft oder an mehrere Käufer geht, die nicht zu einer Familie oder einem Haushalt gehören, selbst ohne Umwandlung 3. Für Brandenburg prüfen wir im Einzelfall, ob in Ihrer Gemeinde eine Landesregelung greift.

Umwandlung und Milieuschutz

Wer ein vermietetes Mehrfamilienhaus erst in Eigentumswohnungen aufteilen und dann einzeln verkaufen will, braucht in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Genehmigung, bundesrechtlich ab mehr als fünf Wohnungen, die Länder können die Schwelle anpassen 7. Berlin hat eine solche Verordnung erlassen, sie muss spätestens Ende 2030 außer Kraft treten 7. In Milieuschutzgebieten kann die Umwandlung zusätzlich genehmigungspflichtig sein 8. Das ist keine Verkaufssperre, aber es verändert, an wen und zu welchem Preis Sie verkaufen.

Wer kauft, und wie wird der Preis gebildet?

Eigennutzer fallen bei vermieteten Wohnungen meist weg, vor allem in Berlin mit der zehnjährigen Sperrfrist. Es kaufen Kapitalanleger, und die rechnen mit der Miete: Kaufpreis im Verhältnis zur Jahresnettokaltmiete, Zustand, Mieterstruktur, Steigerungsmöglichkeiten im Rahmen der Mietpreisbremse. Eine niedrige Bestandsmiete drückt den Preis, eine sauber dokumentierte Miethistorie stützt ihn.

Bei ganzen Mietshäusern ist Berlin gerade lebendig: 2025 lag der mittlere Kaufpreis reiner Mietwohnhäuser bei rund 2.035 €/m² wertrelevanter Geschossfläche, 6 % mehr als im Vorjahr 9. Wie Ihr Haus im Verhältnis dazu steht, ist eine Frage von Lage, Zustand und Mieten.

Der Ablauf in fünf Schritten

  • Klären: Wann wurde Wohnungseigentum begründet, wann zog der Mieter ein? Daraus folgen Vorkaufsrecht und Sperrfrist 23.
  • Unterlagen: Mietvertrag mit Nachträgen, Mieterhöhungen, Kaution, letzte Betriebskostenabrechnung, bei Wohnungen zusätzlich die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.
  • Mieter einbeziehen: Besichtigungen rechtzeitig ankündigen und mit dem Mieter abstimmen. Zusammenarbeit zahlt sich hier mehr aus als jeder Paragraf.
  • Kaufvertrag: Mietverhältnis, Kaution und Abrechnung der laufenden Betriebskosten werden im Vertrag geregelt; bei Vorkaufsrecht folgt die Mitteilung an den Mieter 2.
  • Übergabe: Mit dem Eigentumsübergang tritt der Käufer in den Mietvertrag ein 1. Schreiben Sie dem Mieter gemeinsam mit dem Käufer, wohin ab wann die Miete geht.

Leer verkaufen statt vermietet?

Eine leere Wohnung erreicht mehr Käufer, weil auch Selbstnutzer kaufen. Aber: Einen Mieter für den Verkauf zu kündigen, ist kein Kündigungsgrund. Das Gesetz schließt eine Verwertungskündigung ausdrücklich aus, wenn sie mit der Umwandlung und dem Verkauf begründet wird 10. Einvernehmliche Lösungen mit dem Mieter sind möglich, gehören aber in einen schriftlichen Aufhebungsvertrag, am besten mit anwaltlicher Begleitung.

Der Sachverständigen-Blick

Worauf wir bei vermieteten Objekten achten.

GEPRÜFT. ✓
  1. 01

    Die Miethistorie

    Mietvertrag, alle Erhöhungen, Betriebskostenabrechnungen. Ein Anleger kauft eine Rechnung, und die muss stimmen.

  2. 02

    Die Umwandlung

    Wann wurde Wohnungseigentum begründet, wann zog der Mieter ein? Davon hängen Vorkaufsrecht und Sperrfrist ab.

  3. 03

    Die Besichtigung

    Wir stimmen jeden Termin mit dem Mieter ab. Ein verärgerter Mieter ist der schlechteste Verkäufer, den Sie haben können.

  4. 04

    Die Kaution

    Höhe, Anlageform, Nachweis. Sie geht auf den Käufer über und gehört in den Kaufvertrag.

Alles aus einer Hand

Der Werkzeug­koffer.

  • Wertermittlung durch Sachverständige im eigenen Haus
  • Bautechnischer Blick Substanz, Feuchte, Anbauten, bevor der Käufer fragt
  • Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung
  • Energieausweis Pflicht beim Verkauf, bei Maklerauftrag inklusive
  • Foto, Film, Drohne Vermarktung aus eigener Hand
  • Bis zum Notar Käuferprüfung, Vertrag, Übergabe

Unabhängige Verkehrswertgutachten erstellt das Sachverständigenbüro Schröter & Schäfer, siehe Das Labor.

Ihr Agent zu diesem Thema
Darya Skibbe

Die Unaufhaltsame. Bild: KI-Visualisierung

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FAQ

Häufige
Fragen.

Muss mein Mieter ausziehen, wenn ich verkaufe?

Nein. Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein 1.

Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?

Nur wenn an der Wohnung nach seinem Einzug Wohnungseigentum begründet wurde oder werden soll, und nicht beim Verkauf an Familienangehörige 2.

Wie lange hat der Mieter Zeit für sein Vorkaufsrecht?

Zwei Monate nach Mitteilung des Kaufvertrags 6.

Kann der Käufer wegen Eigenbedarf kündigen?

Grundsätzlich ja, bei einer umgewandelten Wohnung in Berlin aber erst zehn Jahre nach dem Verkauf 34.

Was passiert mit der Kaution?

Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein; der alte Vermieter haftet weiter, wenn der Mieter sie vom Käufer nicht zurückbekommt 5.

Quellen und Stand
  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 566 Kauf bricht nicht Miete. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 577 Vorkaufsrecht des Mieters. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  4. Senat von Berlin: Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13.06.2023, Vorlage zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus (Drucksache 19/155-VO), §§ 1 bis 3. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 566a Mietsicherheit. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  6. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 469 Abs. 2 Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  7. Baugesetzbuch (BauGB), § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten; dazu Senatsverwaltung Berlin: Begründung zur Verordnung nach § 250 BauGB, Amtsblatt 21.11.2025. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  8. Baugesetzbuch (BauGB), § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten, Abs. 1 Satz 4. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  9. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin: Pressemitteilung vom 31.07.2026 zum Immobilienmarktbericht 2025/2026. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  10. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 573 Abs. 2 Nr. 3 Ordentliche Kündigung des Vermieters. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)

Dieser Ratgeber erklärt allgemein die Rechtslage und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Gesetzestexte zitiert nach gesetze-im-internet.de. Herausgeber: Immoagenten Makler GmbH, Berlin.

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