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AKTE · ENERGIERatgeber · Berlin und Brandenburg

Energieausweis beim Verkauf:
Pflicht, Arten, Kosten.

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, braucht einen gültigen Energieausweis 1. Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach dem Kaufvertrag übergeben werden 1. Steht schon ein Ausweis bereit, wenn Sie inserieren, gehören fünf Pflichtangaben in die Anzeige 2. Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel ein Bedarfsausweis nötig, sonst reicht meist ein Verbrauchsausweis 1. Verstöße kosten bis zu 10.000 € Bußgeld 3.

Stand 05.11.2026 · Quellen unten · Ansprechpartner: Timm Teichmann

Kurz gesagt
  1. 01

    Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht und gilt zehn Jahre.

  2. 02

    Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 brauchen in der Regel einen Bedarfsausweis.

  3. 03

    Fünf Angaben aus dem Ausweis gehören in jede Verkaufsanzeige: Art, Energiewert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse.

Erst ein Wort zum Gesetz

Die Regeln zum Energieausweis stehen heute im Gebäudemodernisierungsgesetz, abgekürzt GModG. Viele kennen es noch als Gebäudeenergiegesetz (GEG); die Internetadresse beim Bundesjustizministerium heißt bis heute so. Die Vorschriften zum Ausweis finden Sie in den §§ 79 bis 88. Wir zitieren den Gesetzestext mit Stand 05.11.2026.

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

Sobald ein bebautes Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft werden soll, muss ein Energieausweis ausgestellt sein, falls noch kein gültiger vorliegt 1. Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung 4. Ausnahmen gibt es für kleine Gebäude, und für Baudenkmäler gelten die Vorlagepflichten beim Verkauf nicht 4. Wer unsicher ist, ob sein Haus als Denkmal eingetragen ist: In Berlin und Brandenburg stehen die Denkmallisten öffentlich im Netz, wir prüfen das mit Ihnen.

Und bei der Eigentumswohnung?

Der Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung 4. Wer eine Eigentumswohnung verkauft, fragt deshalb zuerst beim Verwalter: In vielen Gemeinschaften liegt ein gültiger Ausweis schon vor. Gibt es keinen, kann ihn die Gemeinschaft beauftragen; als einzelner Eigentümer brauchen Sie dafür die Verbrauchsdaten des Hauses aus der Heizkostenabrechnung. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein, denn ohne Ausweis sollten Sie nicht inserieren.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem tatsächlichen Verbrauch. Grundlage sind die Abrechnungen aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten, und die jüngste darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen 5. Er ist günstig, sagt aber auch viel über die Bewohner: Wer wenig heizt, bekommt einen guten Wert.

Der Bedarfsausweis rechnet aus dem Gebäude selbst: Wände, Dach, Fenster, Heizung. Er ist aufwendiger, dafür unabhängig davon, wer dort wohnt.

Welcher es sein muss, regelt § 80 Abs. 3: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben 1. Ausnahme: Das Haus hat schon beim Bau das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht oder wurde später mindestens darauf gebracht 1. Das betrifft viele Siedlungshäuser im Berliner Umland, von Neuenhagen bis Rangsdorf. Für größere Häuser und jüngere Baujahre reicht in der Regel der Verbrauchsausweis.

Was in die Anzeige muss

Liegt beim Inserieren ein Energieausweis vor, muss die Anzeige in Portalen, Zeitungen und Social Media diese Angaben enthalten 2:

  • die Art des Ausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis,
  • den Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs,
  • den wesentlichen Energieträger der Heizung,
  • das im Ausweis genannte Baujahr,
  • die Energieeffizienzklasse.

Vorlegen, übergeben, beraten

Der Verkäufer oder sein Makler muss den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen; ein gut sichtbarer Aushang reicht 1. Gibt es keine Besichtigung, muss er unverzüglich vorgelegt werden, ebenso, wenn der Interessent danach fragt 1. Nach dem Kaufvertrag wird der Ausweis an den Käufer übergeben 1.

Für Käufer eines Hauses mit höchstens zwei Wohnungen gilt außerdem: Sie müssen nach der Übergabe ein informatorisches Beratungsgespräch zum Ausweis mit einer ausstellungsberechtigten Person führen, wenn ein solches Gespräch kostenlos angeboten wird 1.

Was ein Verstoß kostet

Ausweis nicht oder zu spät vorgelegt, nicht übergeben oder Pflichtangaben in der Anzeige vergessen: Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 € geahndet werden kann 3. In der Praxis wichtiger: Ohne Ausweis inseriert kein seriöses Portal gern, und Käufer fragen sofort danach.

Was der Käufer danach wissen sollte

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, in dem der Voreigentümer seit dem 1. Februar 2002 selbst gewohnt hat, muss eine ungedämmte oberste Geschossdecke innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang dämmen, soweit die Decke den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt 6. Für die Verkaufsverhandlung heißt das: Ein Bedarfsausweis mit Modernisierungsempfehlungen beantwortet die Fragen des Käufers, bevor sie zum Preisabschlag werden.

Was er kostet

Beim Sachverständigenbüro Schröter & Schäfer kostet der Verbrauchsausweis 199 € und der Bedarfsausweis 299 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Im Verkäuferpaket ist er enthalten, und wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen, ist der Energieausweis inklusive.

Der Sachverständigen-Blick

Worauf wir beim Ausweis achten.

GEPRÜFT. ✓
  1. 01

    Das Baujahr

    Entscheidend ist der Bauantrag, nicht der Einzug. Wir suchen das Datum in der Bauakte, bevor wir den Ausweistyp festlegen.

  2. 02

    Der alte Ausweis

    Gültig heißt: jünger als zehn Jahre und keine größere Sanierung seitdem. Neue Fenster ändern nichts am Datum, aber vielleicht an der Klasse.

  3. 03

    Die Heizung

    Energieträger und Kesselalter stehen im Ausweis. Käufer rechnen damit, Banken auch.

  4. 04

    Die Anzeige

    Wir prüfen jede Anzeige gegen die fünf Pflichtangaben, bevor sie online geht.

Alles aus einer Hand

Der Werkzeug­koffer.

  • Wertermittlung durch Sachverständige im eigenen Haus
  • Bautechnischer Blick Substanz, Feuchte, Anbauten, bevor der Käufer fragt
  • Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung
  • Energieausweis Pflicht beim Verkauf, bei Maklerauftrag inklusive
  • Foto, Film, Drohne Vermarktung aus eigener Hand
  • Bis zum Notar Käuferprüfung, Vertrag, Übergabe

Unabhängige Verkehrswertgutachten erstellt das Sachverständigenbüro Schröter & Schäfer, siehe Das Labor.

Ihr Agent zu diesem Thema
Timm Teichmann

Der Profiler. Bild: KI-Visualisierung

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FAQ

Häufige
Fragen.

Brauche ich beim Hausverkauf einen Energieausweis?

Ja, wenn kein gültiger vorliegt, muss einer ausgestellt werden 1. Ausgenommen sind kleine Gebäude, und Baudenkmäler sind von den Vorlagepflichten befreit 4.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung 4.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Bedarfsausweis bei weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, außer das Haus erfüllt die Wärmeschutzverordnung 1977 1. Sonst reicht in der Regel der Verbrauchsausweis.

Was kostet ein Energieausweis?

Bei Schröter & Schäfer 199 € als Verbrauchs- und 299 € als Bedarfsausweis, inklusive Mehrwertsteuer. Bei Maklerauftrag an die Immoagenten inklusive.

Brauche ich für meine Eigentumswohnung einen eigenen Ausweis?

Nein, der Ausweis gilt für das ganze Gebäude 4. Fragen Sie zuerst Ihren Verwalter.

Welches Bußgeld droht?

Bis zu 10.000 € bei fehlender Vorlage, Übergabe oder fehlenden Pflichtangaben in der Anzeige 3.

Quellen und Stand
  1. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, Abs. 3 und 4. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  2. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 87 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 108 Bußgeldvorschriften, Abs. 1 Nr. 18, 19, 21 und Abs. 2 Nr. 2. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  4. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 79 Grundsätze des Energieausweises, Abs. 3 und 4. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  5. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 82 Ermittlung des Energieverbrauchs. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)
  6. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 35 Nachrüstung oberste Geschossdecke, Abs. 1, 3 und 4. Zur Quelle ↗ (abgerufen 05.11.2026)

Dieser Ratgeber erklärt allgemein die Rechtslage und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Gesetzestexte zitiert nach gesetze-im-internet.de. Herausgeber: Immoagenten Makler GmbH, Berlin.

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